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AGB und Grundlagen der Zusammenarbeit

  1. Marc Strickler bietet für Private die auf www. denkpilot.ch aufgeführten Beratungs- und Coaching-Dienstleistungen an.
  2. Das Kontaktgespräch von maximal 20 Minuten ist unverbindlich und kostenlos. Das Gleiche gilt auch für erstmalige Anfragen in elektronischer Form.
  3. Das Kontaktgespräch dient ausschliesslich des gegenseitigen Kennenlernens, einem kurzen Überblick über die Situa­tion, der Beantwortung von Fragen sowie der Klärung, ob und in welcher Form eine Zu­sammenarbeit in Frage kommt.
  4. Führt das Kontaktgespräch zu einer ersten Klärung der Situation und Beratung, welches Vorgehen im Einzelfall vorgeschlagen wird, so wird dieses – ungeachtet der Fortführung der weiteren Zusammenarbeit – kostenpflichtig.
  5. Marc Strickler erbringt seine Dienstleistung auf der Grundlage der vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten und Informationen.
  6. Die Gewähr für deren sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit liegt beim Kunden.
  7. Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten lediglich die persönliche Entscheidung des Kunden vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen.

  1. Im Rahmen des ersten Kontaktgesprächs schätzt Marc Strickler den zu erwartenden Be­ratungs-/Coaching-Aufwand. Die Schätzung ist stets unverbindlich.
  2. Eine verbindliche Offerte in der Zusammenarbeit mit Privaten wird nur auf ausdrücklichen Wunsch erstellt..
  3. Zeichnet sich im Laufe der Zusammenarbeit gegenüber der Aufwandschätzung oder ein Mehraufwand ab, informiert Marc Strickler den Kunden und passt mit ihm das bestehende Vertragsverhältnis an.
  4. Soweit es sich um Coaching, Beratungsgespräche, Prozessarbeit etc. handelt, haben beide Vertragsparteien das Recht, jederzeit vom Vertragsverhältnis zurückzutreten.
  5. Fallen durch den Rücktritt Kosten an, so hat der Kunde diese zu erstatten.

  1. Das Buchen eines Termines durch den Kunden stellt eine verbindliche Offertanfrage dar. Wird der Termin von Marc Strickler bestätigt, so ist der Termin für beide Parteien verbindlich.
  2. Termine, welche vom Kunden länger als 48 Stunden im Voraus abgesagt werden, werden nicht in Rechnung gestellt. Für innerhalb 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagte Termine kann dem Kunden ein angemessenes Ausfallhonorar bis max. 100% der reservierten Zeit verrechnet werden.
  3. Für ohne Mitteilung des Kunden ausgefallene Termine kann die dafür reservierte Zeit zum vollen Honorar (inkl. Vorbereitungszeit) in Rechnung gestellt werden.

  1. Die von Marc Strickler erbrachten Leistungen werden nach Aufwand, nach aktuell gültigem oder vereinbartem Stundenansatz, in Rechnung gestellt. Weitere ausgewiesene Kosten und Spesen bleiben vorbehalten.
  1. Als verrechenbare Leistungen gelten insbesondere:
  • Beratungs- und Coachinggespräche in den Räumen vom Seeblicktheater, auswärts (outdoor coaching) oder telefonisch.
  • Bearbeitungszeit – Vorbereitung und Nachbearbeitung von Beratungs- und Coachingges­prächen.
  • Zeit für die Durchführung und Auswertung.
  • Schriftliche Zusammenfassungen, Beratungsberichte, Gutachten.
  • Recherchen und Abklärungen im Auftrag des Kunden.
  • Spesen nach Vereinbarung.
  • Reisezeiten nach Vereinbarung.

  1. Die Einzel-Coachings werden üblicherweise nach Ende der erfolgten Dienstleistung und die Coaching-Pakete nach dem ersten Beratungs-/Coachinggespräch in Rechnung gestellt, zahlbar innerhalb von 20 Tagen.  
  2. Muss ein Kunde für die Zahlung ausstehender Honorare gemahnt werden, so fällt mit der Mahnung ein Verzugszins von 5% an.
  3. Die Parteien können besondere Zahlungsbedingungen (Bar-, Pauschal- oder Ratenzahlungen) vorgängig vereinbaren.
  4. Marc Strickler ist ohne weiteres berechtigt, die Fortführung ihrer Coaching-Tätigkeit von der Zahlung ausstehender Honorare abhängig zu machen.

  1. Beim Coaching handelt es sich um einen freien, aktiven und eigenverantwortlichen Prozess. Ein Erfolg kann nicht versprochen werden.
  2. Marc Strickler steht dem Kunden als Prozessbegleiter und als Unterstützung bei eigenen Entscheidungen und Veränderungen zur Seite – die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Kunden geleistet.
  3. Der Kunde ist während und zwischen den Coaching-Sitzungen in vollem Umfang für seine körperliche und geistige Gesundheit selbst verantwortlich.
  4. Der Kunde ist gehalten, persönliche Vorgänge (inkl. Medikamente und Stimulantien) und Befinden als Teil des Coaching-Prozesses von sich aus zu thematisieren.
  5. Das Coaching ist keine Psychotherapie und soll diese nicht ersetzen. Das Coaching setzt eine normale körperliche und geistige Belastbarkeit voraus. Bei Beschwerden mit Krankheitswert ist der Kunde aufgefordert, sich in ärztliche Behandlung zu begeben.
  6. ​Sämtliche Massnahmen, die der Kunde aufgrund des Coachings / der Beratung durchführt, liegen in seinem eigenen Verantwortungsbereich.
  7. Jegliche Haftung von Marc Strickler aus diesem Vertragsverhältnis wird im Rahmen des gesetzlich Zulässigen wegbedungen.

  1. Alle Beratungs- und Coachinggespräche erfolgen vertraulich und unterliegen der beruflichen Schweigepflicht.
  2. Ohne ausdrückliche Zustimmung der Beteiligten erfolgen keine Informationen bezüglich Inhaltes und Verlauf der Beratungen an Dritte (z.B. Arbeitgeber etc.).
  3. Die Parteien können vereinbaren, dass bestimmte Informationen an bestimmte Drittpersonen weitergegeben werden. Vorbehalten bleibt die Herausgabe von Informationen aufgrund von zwingenden gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen.
  4. Für die eigene Dokumentation und Planung der Beratung resp. des Coachings erstellt Marc Strickler vor, während und nach der Beratung private, vertrauliche Handnotizen. Diese werden entweder zerstört oder besonders geschützt aufbewahrt und sind Dritten nicht zu­gänglich. Als private Handnotizen sind diese gemäss Datenschutzgesetz ausdrücklich vom Auskunftsrecht ausgenommen.

  1. Diese Vereinbarung bildet – in der jeweils aktuellen Version auf www.denkpilot.ch verfügbar – Grundlage der Zusammenarbeit. Einseitige Änderungen bedürfen der vorgängigen schrift­lichen Zustimmung.
  2. Meinungsverschiedenheiten und Differenzen versuchen die Parteien einvernehmlich zu lösen. Nötigenfalls ziehen sie dazu einen Vermittler bei.
  3. Gegenseitige, ausgewiesene Ansprüche dürfen ohne vorgängige Zustimmung der Partei­en nicht verrechnet werden.

I     Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese Vereinbarung untersteht schweizerischem Recht. Sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Abschluss, der Gültigkeit, der Auslegung oder Erfüllung dieser Vereinbarung unterstehen unwiderruflich und ausschliesslich der Gerichtsbarkeit am Sitz von Marc Strickler.